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Besondere Versorgung

Halt und Sicherheit im eigenen Zuhause

Wenn die Seele aus dem Gleichgewicht gerät, ist das gewohnte Umfeld oft der beste Ort für einen Neuanfang. Das Hauptziel unserer Besonderen Versorgung (BV) ist es, Sie direkt in Ihren eigenen vier Wänden zu stabilisieren und Ihnen in Krisensituationen verlässlich zur Seite zu stehen. Fachlich und inhaltlich ist dieses ambulante Angebot vollkommen gleichwertig mit der klassischen Psychiatrisch Häuslichen Krankenpflege (PHKP).

Kernaspekte

Ziel

Ziel der Besonderen Versorgung (kurz BV) ist die Stabilisierung und Krisenintervention im eigenen häuslichen Umfeld, sofern dies im ambulanten Setting möglich ist. Die Inhalte dieser Versorgung sind mit der „Psychiatrisch Häuslichen Krankenpflege“ (kurz PHKP) gleichzusetzen.

Abgrenzung zur pHKP

Die Kontakte der BV finden in einer geringeren Frequenz statt, als in der PHKP, dafür können Sie eine langfristige Begleitung über einen Zeitraum von 4 Monaten hinaus erhalten.

Dauer und Frequenz

Je nach Stundenbudget der teilnehmenden Krankenkassen, können wir mit Ihnen die Begleitung nach Ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Mindestens ein persönlicher „Pflichtkontakt“ pro Quartal ist jedoch eine Bedingung des jeweiligen Versorgungsmodells.

Voraussetzungen

Sofern die BV von Ihrem Facharzt oder Ihrer Fachärztin für erforderlich gehalten wird, braucht nur das entsprechende Teilnahme-Formular unterzeichnet werden.

Teilnahmeprozess

Die Einschreibung in die BV kann allerdings nur durch teilnehmende Fachärzt:innen durchgeführt werden. Vorausgesetzt ist, dass Ihre Krankenkasse am Versorgungsvertrag teilnimmt und die BV als Leistung anbietet. Das lässt sich jedoch schnell ermitteln.

Krankenkassen-Hinweise

Die Besondere Versorgung kann entweder direkt oder aber auch im Anschluss an die Regelversorgung (PHKP) ganz unkompliziert installiert werden. Die Ausnahme ist hier jedoch der Versorgungsvertrag der Techniker Krankenkasse, der eine Pause von 3 Monaten zwischen PHKP und BV zur Teilnahme einfordert. Des Weiteren wird ausschließlich bei der Techniker Krankenkasse nur eine bestimmte Anzahl an Versicherten pro Kalenderjahr für die BV zugelassen.